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kaufrecht

RA Ulrich Braetsch

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braetsch@bj-p.de
040 410 67 13

RA Stefan Sahling

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sahling @bj-p.de
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Wenn du im Recht bist, kannst Du dir leisten die Ruhe zu bewahren, wenn du im Unecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. (Gandhi )

Obwohl der Kauf einer Sache, eines Tieres oder einer Immobilie im Grunde jedem klar ist – der Käufer bezahlt den Preis und erhält dafür
vom Verkäufer den Kaufgegenstand – gibt es in der täglichen Praxis doch regelmäßig Auseinandersetzungen.

Was regelt das Kaufrecht?
Das Kaufrecht regelt Fragen zum Zustandekommens eines Kaufvertrages, d.h. ob zum Beispiel die Form gewahrt (Schriftform oder notarielle Beurkundung für Immobilien und Schiffe) wurde und ob sich die Parteien tatsächlich geeinigt haben. Das Kaufrecht im weiteren Sinne umfasst die Regelungen zum sog. Verbrauchsgüterkauf, Haustürwiderrufsgesetz und das Recht zu den Fernabsatzgeschäften wie Internet- und Versandhandelsgeschäft. Von besonderer Bedeutung ist, ob ein Mangel der Kaufsache vorliegt. Das ist bereits dann der Fall, wenn die Kaufsache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Ist eine Sache tatsächlich mangelhaft, regelt das Gesetz, welche Rechte und Pflichten Käufer bzw. Verkäufer haben. Dem Käufer stehen u. U. Rechte zur Minderung, Wandlung oder sogar Schadenersatzansprüche zu.

Was können wir für Sie tun?
Vor Abschluss eines wichtigen Vertrages ist eine eingehende Prüfung ratsam. Wir beraten Sie und verhindern so lange Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein. Aber auch bei schon bestehenden Vereinbarungen schätzen wir Ihre Chancen ein und setzten Ihre Interessen – falls erforderlich vor Gericht - durch.